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►Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit mit ALG II / Harz IV
Gründercoaching bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit: KfW finanziert 90 % Ihrer Marketingberatung
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung ALG I oder II bezogen haben (Leistungen nach SGB II oder III), ist Ihre Marketingberatung innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung mit 90 % durch die KfW förderfähig. Der maximale Zuschuss liegt bei 3.600 Euro. Bei einer Beratung im Wert von 4.000 Euro beträgt Ihr Eigenanteil somit lediglich 400 Euro. Das Gründercoaching muss vor Beratungsbeginn beantragt werden und darf ausschließlich von Beratern durchgeführt werden, die in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching zugelassen sind.
Das Gründercoaching muss nicht bei der ersten Beantragung in voller Höhe ausgeschöpft werden, sondern kann innerhalb des maximalen Förderrahmens mehrfach beantragt werden. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank.
Oder sprechen Sie uns persönlich an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter 0221 / 98 933 926.
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